DSGVO - Datenschutz-Grundverordnung und E-Mail Marketing
Was muss ich beachten, um E-Mail Marketing z.B. mit Klick-Tipp rechtlich sicher zu betreiben?Informationspflicht
Wenn sich jemand über ein Opt-In Formular einträgt und seine E-Mail Adresse oder weitere personenbezogene Daten hinterlässt (Name, Adresse etc.) muss derjenige über Folgendes informiert werden:
- Dass er ein Widerrufsrecht hat
- Zu welchem Zweck die Datenverarbeitung erfolgt
- wer der Verantwortliche ist
Wer sich z.Zt. ein Whitepaper zum Thema „DSGVO“ bei Resmedia herunterladen will, sieht z.B. dieses Opt-In Formular.
Mit dem Formular und dem Anklicken der Checkbox
- bestätigt man, dass man sich eintragen will und E-Mails mit den angegebenen Informationen erhalten möchte (hier: „Rechtsinfos und Angebot“). Damit ist der Zweck der Speicherung klar formuliert.
- nimmt man zur Kenntnis, dass ein Widerrufsrecht besteht
- erhält man die Info, wie man widerrufen kann (per E-Mail, Fax oder Post und durch einen Abmeldelink in jeder E-Mail)
Nach meiner Meinung reicht das aber noch nicht aus, um den Anforderungen der DSGVO zu genügen, denn es fehlt beispielsweise noch der Hinweis auf die zusätzlichen Informationen (z.B. über Löschung der Daten), ggf. mit einem Link zur Datenschutzerklärung und/oder AGBs.
… wir halten Euch auf dem Laufenden.
Quelle: res-media.net
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