Sobald man ein Unternehmen angemeldet hat, dauert es nicht lange, bis man ein Schreiben vom Finanzamt erhält – den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Wozu gibt es diesen Fragebogen und woher weiß das Finanzamt von der Geschäftsgründung?

Das Gewerbeamt übermittelt, nachdem ein Gewerbe angemeldet wurde, diese Anmeldung an verschiedene Stellen. Beispielsweise an die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer, an das statistische Landesamt, aber auch an das Finanzamt.

Abhängig davon, was man vorhat, legt das Finanzamt fest, wie Steuern zu bezahlen sind und ob beispielsweise eine Steuernummer erforderlich ist. Primär geht es hier um die Umsatzsteuer, es könnten aber auch Vorauszahlungen für Einkommens- oder Gewerbesteuer fällig werden.

Außerdem muss man festlegen, ob man als Kleinunternehmer oder als normales Gewerbe gründen will.

Folgende Angaben enthält der Fragebogen im Detail:

  • Angaben zum Firmeninhaber (wer ist Steuerpflichtiger)
  • Angaben zu den Betriebsstätten
  • Vertretungsberechtigte (z.B. Geschäftsführer bei einer GmbH)  (an wen kann sich das Finanzamt wenden)
  • Kommunikationsverbindungen (falls das Finanzamt mal anrufen möchte, weil Rückfragen sind)
  • Ob das Unternehmen neu gegründet wurde oder übernommen wurde (im letzteren Fall könnte die zu erwartenden Steuern aufgrund des Vorgängers geschätzt werden)
  • Wer ggf. Steuerberater ist
  • Der voraussichtliche Gewinn im ersten und im Folgejahr
  • Wir viele Arbeitnehmer man beschäftigen will (ab einem Arbeitsnehmer ergibt sich die Pflicht zur Abgabe der monatlichen Lohnsteueranmeldung)
  • Weitere Angaben wir Handelsregisterauszug, Gesellschaftervertrag, Eröffnungsbilanz und ggf. weitere Unterlagen.

 Warum braucht das Finanzamt all diese Angaben?

Das Finanzamt ist dafür da, Steuern einzutreiben. Anhand des von Dir geschätzten Gewinns kann es in etwa einschätzen, wie groß Dein Unternehmen sein wird und wieviel Steuern Du bezahlen musst. Würdest Du beispielsweise 120.000 EUR Gewinn angeben, dann würde das Finanzamt eine entsprechende Vorauszahlung an Steuern ansetzen. In dem Fall wäre das eine beträchtliche Summe. In dieser Höhe käme auch die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Betracht, und Du müsstest Deine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich (statt vierteljährlich oder jährlich) abgeben.

Wir schätze ich meinen ersten Gewinn?

Wenn Du gar keinen Anhaltspunkt hast, dann hast Du vermutlich auch keinen Business-Plan. Das ist als Geschäftsgrundlage ganz schlecht, denn Du solltest einen Plan haben, bevor Du mit einem Unternehmen startest.

Erstelle also einen Business-Plan, der (auch) folgende Angaben enthält:

  • Wie viel Umsatz willst Du ungefähr machen?
  • Welche Kosten entstehen genau für diesen Umsatz (Materialeinsatz, Werbung etc.)?
  • Welche Fixkosten hast Du monatlich (Miete, Telefon, Auto, etc.)?

Umsatz minus Aufwand minus Fixkosten ergibt dann die ungefähre Höhe des Gewinns.

Muss der Fragebogen ausgefüllt werden?

Ja, es besteht die Pflicht, den Fragebogen auszufüllen. Die Rechtsgrundlage dafür ist  § 93 Abs. 1 AO. AO steht für „Abgabenordnung“. Darin wird so ziemlich alles geregelt, was Unternehmer an Abgaben zu bezahlen haben, unter anderem auch die Umsatzsteuer. Im betreffenden Abschnitt steht: „Die Beteiligten und andere Personen haben der Finanzbehörde die zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts erforderlichen Auskünfte zu erteilen“ und weiter „Die Auskünfte sind wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zu erteilen“.

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