Ganz am Anfang der Unternehmensgründung steht die Wahl der richtigen Rechtsform. Ob Einzelunternehmen, GmbH, KG, OHG …  die Rechtsform entscheidet über vieles, was sich später als praktisch und gut oder als schlecht erweist. Daher ist die Rechtsformwahl für Dich als Gründer einer Deiner ersten wichtigen Schritte.

Du hast bei Gründung eine Auswahl aus vielen unterschiedlichen Rechtsformen, wobei die einfachste das Einzelunternehmen ist. Auf diese gehe ich in diesem Beitrag ein. Alle weiteren kommen dann in Teil 2 und den folgenden.

Das Einzelunternehmen

Als Einzelunternehmen firmierst Du unter Deinem eigenen Namen. Wenn Du also Markus Müller heißt, dann läuft Deine Firma unter „Markus Müller“. Du musst als Einzelunternehmen auch immer den Vor- und Nachnamen angeben, d.h. eine Angabe wie zum Beispiel „Müller Internetberatung“ ist nicht erlaubt bzw. vollständig in Bezug auf Dein Impressum.

Natürlich kannst Du Deine Webseite oder Deinen Briefbogen gestalten, wie Du möchtest, aber bei der Angabe des „Impressums“ oder der Firmierung (im Briefbogen z.B. ganz unten) musst Du klarstellen, mit wem der Kunde oder Geschäftspartner es zu tun hat, also Deinen Vor- und Nachnamen angeben.

Dennoch gibt es eine Möglichkeit, auch einen „Kunstnamen“ zu verwenden (nicht zu verwechseln mit Künstlername): Du kannst Deine Firma im Handelsregister eintragen lassen. In dem Fall steht im Handelsregister Deine korrekte Firmierung, also auch Dein Vor- und Nachname,  sowie der Kunstname Deines Unternehmens.

Ich selbst hatte das anfangs auch genau so getan, denn ich wollte „intellicon“ als Firmennamen verwenden. Das war ein Kunstwort, das sich aus Teilen der Worte „intelligent“ und „Consulting“ zusammensetzte. Der Eintrag im Handelsregister ermöglichte mir so, dass ich unter „intellicon“ firmierte. Dabei musste ich allerdingsden Zusatz „e.K.“ verwenden, d.h. unter intellicon e.K. war meine erste Firma im Handelsregister zu finden. „e.K.“ steht für „eingetragener Kaufmann“, wobei ich der Kaufmann war. Zum Begriff „Kaufmann“ habe ich einen eigenen Beitrag verfasst, den Du hier nachlesen kannst.

Nun haben wir bereits drei Themen gestreift: Die Rechtsform, die Eintragung ins Handelsregister und den Kaufmannsbegriff. Ich möchte mich in diesem Beitrag auf die Rechtsformwahl konzentrieren, daher kannst Du die anderen Begriffen in den entsprechenden Beiträgen nachlesen.

Vorteile des Einzelunternehmens

Warum und wann sollte man ein Einzelunternehmen gründen?

Als Einzelunternehmer bis Du selbst die Firma. Das bedeutet: Du bekommst keine eigene Steuernummer, alle Einkünfte sind direkt Deine privaten Einkünfte. Du kannst Dir zwar ein Firmenkonto und eine Kasse für Bargeld zulegen und auch Kreditkarten separat für „die Firma“ anschaffen, aber rechtlich gesehen bist Du die Firma.

Das hat den Vorteil, dass Du ohne große Formalitäten ein Unternehmen gründen kannst. Wenn es nicht gerade ein Handwerksbetrieb oder etwas erlaubnispflichtiges ist, dann gehst Du zum Ordnungs/Gewerbeamt Deiner Stadt oder Gemeinde, meldest den Geschäftsbetrieb an – und bist ab dann Unternehmer.

Nachteile des Einzelunternehmens

Nimmst Du beispielsweise einen Kredit auf, dann haftest Du für den Kredit. Geht Deine Firma pleite, dann kann die Bank, die Dir den Kredit gegeben hat, die Rückzahlung von Dir verlangen und notfalls auch auf Dein Privatvermögen (Haus, Auto, Grundstücke usw.) zurückgreifen (und sie wird das auch tun).

Das gleiche gilt in Sachen Haftung: Machst Du also beispielsweise einen gravierenden Fehler, der zu einem hohen Schaden führt, dann musst Du persönlich den Schaden bezahlen. Wenn Du eine Versicherung hast, dann übernimmt diese eventuell die Regulierung. Falls nicht, kann es sein, dass Du bis an Dein Lebensende bezahlst, wenn beispielsweise etwas schlimmes passiert und Personenschäden entstanden sind. Du stehst also voll in der Haftung; eine Versicherung wird sich immer darum drücken, den Schaden „unkompliziert“ zu regulieren, wie das in der Werbung versprochen wird.

Also: Als Einzelunternehmen handelst Du für Dich selbst, sowohl was Einnahmen als auch Ausgaben angeht. Eine Limitierung gibt es nicht, d.h. Du übernimmst persönlich das volle Risiko.

Steuerliche Behandlung von Einzelunternehmern – welche Steuern muss ich bezahlen?

Steuerlich sieht es so aus, dass Du beim Finanzamt eine „Anlage N“ zu Deiner Steuererklärung abgibt, in der Du die Einnahmen und Ausgaben und den erwirtschafteten Gewinn ausweist (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Die Einnahmen und Ausgaben kannst Du selbst ermitteln, in dem Du eine Buchhaltung führst, oder Du lässt das von einem Steuerberater machen. Wenn Du Dich mit Buchhaltung nicht auskennst, solltest Du Dir einen guten Steuerberater suchen, und Dich lieber auf Dein Geschäft konzentrieren, als etwas zu tun, was andere besser und richtiger machen.

Das Finanzamt errechnet aus Deinen Angaben dann die Steuern, welche Du (nachträglich) bezahlen musst. Wenn Dein Unternehmen wächst, kannst zu „bilanzieren“, d.h. eine Bilanz erstellen. Hier spielen dann auch die Vermögenswerte eine Rolle, und Du kannst Abschreibungen geltend machen (z.B. bei Anschaffung größerer Betriebsmittel).

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Weiter geht es in Teil 2 zum Thema „Rechtsform“, um die Varianten der Einzelunternehmen: Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), sowie um das Thema „Handelsregister“ und „Impressumpflichten“.

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